Insolvenzberatung Müller & Partner
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Vor dem Abgrund zu stehen
ist der Blick in eine
neue Perspektive

Der Sicherheitsgurt
für Ihr Eigenheim:
Mietkauf

Heraus aus der Schuldenfalle

... die Verbraucher- oder Regelinsolvenz und die Restschuldbefreiung.

Die Insolvenz-Ordnung, die am 01.01.1999 in Kraft getreten ist, hat die bisherige Konkurs- und die Vergleichsordnung sowie in den neuen Ländern die Gesamtvollstreckungs-Ordnung abgelöst und ein für die ganze Bundesrepublik einheitliches Insolvenz- Gesetz geschaffen. Die Neuregelung der Insolvenz-Ordnung ist am 01.12.2001 in Kraft getreten.

Die Aufgabe der Insolvenz-Beratung liegt darin, Privatpersonen in das Verbraucher-Insolvenzverfahren und Selbständige oder ehemalige Selbständige in das Regel-Insolvenzverfahren zu führen.

Nachstehend die Unterschiede der beiden Insolvenz-Arten:

  1. Die Regelinsolvenz
  2. Die Verbraucher-Insolvenz