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Der Sicherheitsgurt |
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Heraus aus der Schuldenfalle... die Verbraucher- oder Regelinsolvenz und die Restschuldbefreiung. Die Insolvenz-Ordnung, die am 01.01.1999 in Kraft getreten ist, hat die bisherige Konkurs- und die Vergleichsordnung sowie in den neuen Ländern die Gesamtvollstreckungs-Ordnung abgelöst und ein für die ganze Bundesrepublik einheitliches Insolvenz- Gesetz geschaffen. Die Neuregelung der Insolvenz-Ordnung ist am 01.12.2001 in Kraft getreten. Die Aufgabe der Insolvenz-Beratung liegt darin, Privatpersonen in das Verbraucher-Insolvenzverfahren und Selbständige oder ehemalige Selbständige in das Regel-Insolvenzverfahren zu führen. Nachstehend die Unterschiede der beiden Insolvenz-Arten:
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